Navigation




Pfad: Home / Über uns » Wichtige Infos » Wohnen » Mietrecht



Bei Mietrechts-Problemen lohnt es sich, im Mieterverein Mitglied zu sein. So bekommt man Beratung und Hilfe und im Zweifelsfall auch Schriftwechsel oder die Vermittlung eines guten Anwalts (zu den Anwaltskosten siehe Prozesskostenhilfe). Außerdem gibt es dort zu vielen Themen Info-Blätter.
Die Adressen der Mietervereine stehen im den Gelben Seiten unter „Mietervereine“. Der Uni-AStA ist Mitglied bei Mieter-helfen-Mietern, Bartelsstr. 30, 20357 Hamburg, Tel. 040/43 13 94-0, Fax. -44, http://www.mhm-hamburg.de. Mieter-helfen-Mietern bietet eine Beratung auch in der Uni an.

Grundsätzlich kann eine Wohnung nicht wegen der Geburt eines Kindes oder wegen des üblichen Kinderlärms gekündigt werden. Die Geburt muss man dem Vermieter nur dann melden, wenn es Nebenkosten gibt, die nach Personenzahl im Haushalt abgerechnet werden, die Schwangerschaft gar nicht.
Die Kündigungsfristen bleiben bis auf Ausnahmefälle unverändert. Der Umzug in eine durch ein Kind notwendig gewordene größere Wohnung berechtigt einen aber zur Untervermietung der alten Wohnung, wofür man die Zustimmung des Vermieters braucht. NICHT richtig ist das hartnäckige Gerücht, dass man bei Stellung von drei potentiellen Nachmietern aus dem Mietvertrag auch gegen den Willen des Vermieters vorzeitig rauskommt.
Endet der Mietvertrag, bevor man ausziehen kann, muss man den Vermieter einige Wochen vor Ablauf des Vertrages um eine Verlängerung der Wohndauer bitten (und natürlich die Miete pünktlich zahlen). Lehnt er ab, sollte man zusichern, dass man die Wohnung so bald wie möglich räumt. Dann hat der Vermieter mit einer Räumungsklage nur selten Erfolg. Solch eine Verlängerung muss der Vermieter aber maximal einige Monate dulden! Wendet euch also auch an die örtliche Wohnungssicherungsstelle. Evtl. kann diese eine Vereinbarung mit dem Vermieter erwirken oder helfen, eine Wohnung mit Dringlichkeitsschein oder einen Platz in einem Mutter-Kind-Wohnheim zugewiesen bekommen.

Bei Mängeln an der Wohnung ist IMMER eine Beratung durch den Mieterverein nötig, denn die Rechtslage ist sehr kompliziert. Evtl. kann der Vermieter dann mit Mietkürzungen oder -einbehaltung unter Druck gesetzt werden. Zumindest kann man so verhindern, dass man Reparaturen bezahlt, für die man nicht zuständig ist.